Die Teilnahme an Lehrgängen setzt voraus:
Je nach Lehrgang gelten unter Umständen verschiedene Voraussetzungen. So benötigt der Teilnehmer zum Beispiel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn er an einem Wiederlade-Lehrgang teilnehmen möchte.
Einige Lehrgänge sind nur Behörden, Sicherheitsunternehmen, Polizei- oder Zollbeamten zugänglich.
Grundsätzlich gilt jedoch immer, auch für Privatleute:
- Mindestalter: 18 Jahre (bei manchen Kursen 25)
- Normaler Gesundheitszustand (körperlich und geistig belastbar)
- Kein Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluß
- Haftpflichtversichert
- Keine Vorstrafen
- Keine anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- Keine Mitgliedschaft in verbotenen Gruppierungen
- Keine Tarnkleidung (bei Zivilpersonen)