Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver für das Laden und Wiederladen von Munition. Voraussetzungen:

- Vollendung des 21. Lebensjahres
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde (z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.). Beachten: Das ist nicht das Führungszeugnis. Infos weiter unten unter “Ablauf”.
- Persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)
Dieser Lehrgang ist sowohl für Jäger, als auch für Sportschützen geeignet. Der Lehrgang wird von hoch qualifizierten Profis (KatS-Pyrotechnik) abgehalten.
Lehrgangsinhalte:
- Einführung in das Sachgebiet
- Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)
- Ladekomponenten und Ladeverfahren
- Geräte und Werkzeuge
- Innenballistik
- praktisches Üben (Laden, nicht schiessen)
Lehrgangskosten:
- 230,00 € inkl. MwSt. (Laden und Wiederladen von Munition)
- inkl. Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Materialkosten Praxis, Gebühren für die Abnahme der Prüfung
Lehrgangsort:
- 45968 Gladbeck. Die Adresse, Uhrzeit etc. wird bei der Anmeldung mitgeteilt. Hier geht es zur ANMELDUNG (Wiederladekurs auswählen)
Ablauf:
- Anmelden: Hier geht es zur ANMELDUNG (Wiederladekurs auswählen)
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Achtung, das kann bis zu 8 Wochen dauern! Also sofort beantragen! Link für den Kreis Recklinghausen:
- Formular: HIER KLICKEN, links auf der Seite in dem blauen Reiter unter “Formulare” den Antrag runterladen. Weitere Zuständigkeiten: Herne, Bochum, oder bei Torsten auf der Homepage: Klick! Man kann aber auch einfach bei Google die jeweilige Stadt und den Begriff “Sprengstoffrecht” eingeben, dann kommt man meist auch zum Ziel.
- Innerhalb von einem Tag kommen die Infos von uns per Email.
Wir freuen uns auf einen weiteren, lehrreichen Kurs mit KatS-Pyrotechnik!