Wiederladen

§27 SprengG
Wiederlade-Lehrgang, Wiederladen von Munition

LADEN UND WIEDERLADEN VON MUNITION

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver für das Laden und Wiederladen von Munition. Voraussetzungen:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde (z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.). Beachten: Das ist nicht das Führungszeugnis.
  • Persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)

Dieser Lehrgang ist sowohl für Jäger, als auch für Sportschützen geeignet. Der Lehrgang wird von hoch qualifizierten Profis (KatS-Pyrotechnik) abgehalten.
Lehrgangsinhalte:

  • Einführung in das Sachgebiet
  • Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)
  • Ladekomponenten und Ladeverfahren
  • Geräte und Werkzeuge
  • Innenballistik
  • Praktisches Üben (Laden, nicht schiessen)

Kosten

inkl. Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Materialkosten Praxis, Gebühren für die Abnahme der Prüfung

Laden und Wiederladen von Munition (nur NC)

259,00€

Laden und Wiederladen von Munition (NC & Schwarzpulver) auf Anfrage

a.A.

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