Waffensachkunde nach §7 WaffG
Eine der Voraussetzungen, damit ein Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis im Rahmen seines Bedürfnisses bekommt, ist die erfolgreich bestandene Prüfung nach einem Waffensachkundelehrgang. Wir sind schon länger aktiv in verschiedenen Schießsportverbänden unterwegs (B.D.M.P., BDS, DSU, WSB, Reservistenverband) und agieren dort als Aufsichten, Schützen, Trainer und Vorstandsmitglieder in unseren Vereinen. Wir kennen uns also im Sport aus.
Natürlich auch ganz besonders in der Waffensachkunde. Unser staatlich zugelassener Lehrgang ist unbefristet, deutschlandweit und für jeden Schützen gültig. Als “Qualifizierter Schießausbilder (IHK)” vermitteln wir außerdem die Schießlehre nach internationalen Standards. Im Ansatz auch bereits im Sachkundelehrgang.
Nachfolgend ein paar Kurzinfos:
Spaß an der Sache
Qualifizierte Ausbilder
Hoher Eigenanspruch
Erreichbarkeit & gute Vorbereitung
Bundesweite Ausbildung
KURZINFOS zum Lehrgang
Voraussetzung
Anmeldung
Unterrichtsmaterial
Lehrgangsdauer
Zeugnis
KOSTEN
Waffensachkunde für Sportschützen nach §7 WaffG