- Beschreibung
- Lehrplan
- FAQ
Die Standaufsicht / Verantwortliche Aufsichtsperson:
Das Schießen muss immer von einer Aufsichtsperson überwacht werden. Gesetzlich ist das so vorgeschrieben, es sei denn, eine registrierte, vom Verein bestellte Standaufsicht schießt allein.
In diesem Lehrgang vermitteln wir die gesetzlichen Vorgaben zur Ausübung der Standaufsicht als verantwortliche Aufsichtsperson.
Schießstätten
Altersgrenzen
Transport und Aufbewahrung
Regelungen
Praxisteil
Abschluss-Quiz
Wie lange dauert der Kurs?
Der theoretische Teil findet online statt und beginnt im Prinzip ab dem Tag der Anmeldung. Jeder Teilnehmer kann sich seine Zeit dafür also einteilen. Für den Theorieteil sind etwa 4 Stunden veranschlagt.
Wird der Lehrgang von Sportverbänden anerkannt?
Nein, in der Regel nicht. Auch die Verbände untereinander erkennen ihre Lehrgänge gegenseitig meist nicht an.