NWR-Auszug nun notwendig bei Waffenkauf und-Reparaturen

Ab September 2020 sollte sich jeder Waffenbesitzer um einen Auszug aus dem NWR kümmern, denn Büchsenmacher und Waffenhändler können die Schützen ohne entsprechende Nummern aus dem Waffenregister aufgrund der elektronischen Meldepflicht nicht mehr bedienen. Selbst Reparaturen an Waffen, die längst in der WBK eingetragen sind, sind ohne diese Nummern nicht mehr möglich.

Bei der zuständigen Waffenbehörde kann man einen solchen Auszug anfordern.

So in etwa sieht ein Auszug aus dem NWR aus. Sämtliche WBK’s und Waffenscheine sind darauf aufgeführt, ebenso alle Waffen. Schütze, WBK’s und Waffen sind dort jeweils mit einer NWR-ID versehen.

Die Personen-ID beginnt mit „P„, die Erlaubnis-ID der WBK’s mit „E„, die ID’s der Waffen mit „W“ und die ID’s der wesentlichen Teile mit „T„.

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